EnVKV – Erforderliche Angaben & Auswirkungen für den Fahrzeugshop

Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist am 23. Februar 2024 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 50).

Unser Produkt fällt unter die Regelungen des Fernabsatzgesetzes und muss Endverbrauchern sämtliche nach EnVKV vorgeschriebenen Verbrauchsangaben gemäß WLTP zur Verfügung stellen und anzeigen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines EnVKV-Labels.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, enthält der Fahrzeugshop eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung für EnVKV-relevante Fahrzeuge. Diese müssen alle erforderlichen Angaben nach WLTP übermitteln. Anders als bei Mobile.de (kein Fernabsatz im rechtlichen Sinne) sind daher vollständige Verbrauchsangaben nach WLTP sowie das EnVKV-Label zwingend erforderlich. Fahrzeuge, die die erforderlichen Angaben nicht erfüllen, werden automatisch aus dem Fahrzeugshop ausgeschlossen – hierzu finden Sie hier nähere Informationen: https://docs.meinfahrzeug.shop/warum-sind-einige-meiner-fahrzeuge-nicht-im-shop-online/

Die Überprüfung der Fahrzeuge anhand der vorhandenen WLTP-Werte ist für alle unsere Kunden, die den Shop nutzen, verbindlich vorgesehen. Wir bitten um Verständnis, dass hierbei keine Ausnahmen möglich sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://digital35.de/envkv.