Dummy Unterschrift – Einseitige Willenserklärung

Bei einer Anfrage aus dem Fahrzeugshop für ein Fahrzeug mit folgenden Bezahlarten wird ein Dokument für eine verbindliche Bestellung generiert:

  • Vorabüberweisung
  • Reservierung mit Reservierungsgebühr (PayPal)
  • Online-Finanzierung

Diesem Dokument sind vorvertragliche Vereinbarungen mit entsprechender Unterschrift beigefügt.

Dabei handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um eine einseitige Willenserklärung. Vor dem eigentlichen Kaufvertrag muss daher eine vorvertragliche Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben werden, damit diese zustande kommen kann.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 – Unterschrift dem Händler vorlegen

Zunächst wird die vorvertragliche Vereinbarung erstellt, vom Kunden unterschrieben und anschließend dem Händler zur Unterschrift vorgelegt.
Das bedeutet, der Kunde müsste beispielsweise bei einer Unterschrift am Freitagabend mindestens bis Montagmorgen warten, bis das Bestelldokument vom Händler unterfertigt ist und damit die einseitige Willenserklärung wirksam wird.

Möglichkeit 2 – Dummy Unterschrift

Unter der vorvertraglichen Vereinbarung wird eine zuvor definierte Dummy-Unterschrift gesetzt. Die Willenserklärung des Kunden liegt dadurch sofort vor.

Für unser Produkt haben wir uns somit für die einfachere Variante 2 entschieden.