GARAN-Label & Garantiebedingungen
Neben der Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung gibt es eine zweite EU-Kennzeichnung: das GARAN-Label für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers (Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960).
Dieses Label ist im Fahrzeugshop umgesetzt, aber standardmäßig nicht aktiv: Ob es für ein Fahrzeug überhaupt zulässig ist, hängt allein vom Garantieversprechen des Herstellers ab — viele gebräuchliche Garantien im Autohaus erfüllen die Voraussetzungen nicht. Möchten Sie es einsetzen, schalten wir es für Ihren Shop frei.
Ohne Freischaltung wird an Ihren Fahrzeugen kein GARAN-Label angezeigt. Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung ist davon unabhängig und immer aktiv.
Diese Seite beschreibt, wie wir die Vorgaben im Fahrzeugshop umgesetzt haben, und gibt unsere fachliche Einschätzung wieder. Wir sind keine Rechtsexperten und leisten keine Rechtsberatung. Wie Sie die Kennzeichnungspflichten in Ihrem Shop erfüllen, entscheiden Sie — die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrem Rechtsbeistand.
Warum das Label standardmäßig nicht aktiv ist
Das GARAN-Label kennzeichnet eine Garantie, die der Hersteller freiwillig gewährt. Es darf nur erscheinen, wenn sie alle vier Voraussetzungen erfüllt:
- Sie wird vom Hersteller gewährt (nicht von Ihnen als Händler),
- sie ist unentgeltlich,
- sie gilt für die gesamte Ware — also für das vollständige Fahrzeug, nicht nur für einzelne Bauteile,
- ihre Laufzeit beträgt mehr als 2 Jahre.
Bei der dritten Voraussetzung ist die EU-Kommission ausdrücklich: Gilt eine Haltbarkeitsgarantie nur für einen Teil der Ware, „dürfen Sie das EU-GARAN-Label nicht verwenden" — stattdessen ist auf die Beschränkung hinzuweisen (Your Europe). Dasselbe steht in den Praktischen Leitlinien: Das Label gilt nur für Garantien, die das gesamte Produkt und nicht nur Komponenten abdecken.
Bei Fahrzeugen entscheidet damit die konkrete Ausgestaltung:
| Konstellation im Autohaus | GARAN-Label | Grund |
|---|---|---|
| Standard-Neuwagengarantie mit 24 Monaten | Nein | Laufzeit nicht länger als 2 Jahre |
| Herstellergarantie über 2 Jahre auf das gesamte Fahrzeug, unentgeltlich | Ja | Alle vier Voraussetzungen erfüllt |
| Teilgarantie auf Lack, Durchrostung oder Antriebsbatterie | Nein | Deckt nicht die gesamte Ware ab |
| Gebrauchtwagengarantie von Ihnen selbst oder über einen Versicherer | Nein | Keine Herstellergarantie, meist entgeltlich |
Herstellergarantien für Fahrzeuge nehmen typischerweise Verschleißteile aus und führen Lack, Durchrostung oder Antriebsbatterie als eigene Garantien mit abweichenden Laufzeiten — dann ist die Voraussetzung „gesamte Ware" nicht erfüllt. Häufig ist die Zusage zusätzlich an eine Laufleistungsgrenze gebunden; ob das der Kennzeichnung entgegensteht, ist nicht abschließend geklärt. Maßgeblich ist im Einzelfall immer, was in den Garantiebedingungen Ihres Herstellers steht.
Zwei weitere Punkte aus den Leitlinien der EU-Kommission (Abschnitt „Obligations and tasks for sellers and producers"):
- Die Pflicht richtet sich zuerst an den Hersteller. Er entscheidet über die Garantie, beschreibt ihre Bedingungen, stellt dem Verkäufer die Informationen bereit und kann das Label selbst am Produkt anbringen. Der Verkäufer zeigt es an, wenn eine solche Garantie besteht.
- Sie müssen die Angaben nicht beim Hersteller recherchieren. Die Leitlinien halten fest, dass Verkäufer solche Informationen nicht aktiv beim Hersteller suchen sollen, etwa auf produktspezifischen Webseiten.
Hinzu kommt: Die Anzeige des Labels ist Garantiewerbung und zieht § 479 BGB nach sich (siehe unten). Ein zu Unrecht angezeigtes Label ist damit riskanter als ein fehlendes.
Deshalb ist die Anzeige bei uns nicht vorbelegt. Wir hinterlegen keine Liste von Marken und Garantiedauern und leiten das Label nicht aus den Fahrzeugdaten ab — die Zusage Ihres Herstellers kennen Sie, nicht die Plattform.
Ob eine Herstellergarantie die Voraussetzungen erfüllt, entscheiden Sie. Wir prüfen weder die eingetragene Garantiedauer noch die hinterlegten Garantiebedingungen — inhaltlich nicht und rechtlich nicht.
Wenn Sie das Label einsetzen möchten
Sie können es jederzeit nutzen. Dafür sind drei Dinge nötig:
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Freischalten lassen | Aktivierung für Ihren Shop über den Support anfragen. |
| 2. Garantieregeln anlegen | Je Marke — optional je Modell — im Admin-Bereich festlegen, welche Garantiedauer gilt. Siehe Herstellergarantien verwalten. |
| 3. Garantiebedingungen hinterlegen | Je Regel als PDF oder als Link auf die Veröffentlichung des Herstellers. Ohne sie bleibt die Regel wirkungslos. |
Die Reihenfolge ist frei: Regeln können Sie vorab anlegen, auch wenn die Anzeige für Ihren Shop noch nicht freigeschaltet ist. Sie werden gespeichert und greifen mit der Freischaltung sofort.
Folgepflicht: Garantiebedingungen (§ 479 BGB)
Weil die Anzeige des Labels rechtlich als Garantiewerbung gilt, müssen die Garantiebedingungen des Herstellers mit dem Mindestinhalt des § 479 Abs. 1 BGB (Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Umfang, Ausnahmen, Name und Anschrift des Garantiegebers) bereits vor Vertragsschluss abrufbar sein. Im Shop werden sie deshalb unmittelbar neben dem Label verlinkt.
Eine Garantieregel ohne hinterlegte Bedingungen bleibt bewusst wirkungslos — im Admin-Bereich ist sie als „Fehlt – Regel inaktiv" gekennzeichnet. Das Label erscheint erst, wenn die Bedingungen als PDF hochgeladen oder verlinkt sind.
Was Ihre Kunden sehen
Greift für ein Fahrzeug eine Garantieregel, erscheint auf der Fahrzeugdetailseite ein eigener Abschnitt mit der vorgegebenen GARAN-Kachel. Sie zeigt die Garantiedauer in Jahren; daneben stehen zwei Links: „Garantiebedingungen des Herstellers" und „Ihre Garantierechte in der EU". Ein Klick auf die Kachel öffnet das vollständige farbige Label mit Marke, Modellkennung, Garantiejahren, QR-Code und der mehrsprachigen Fußzeile.

Die eingeklappte Kachel im Fahrzeug: kompakt, mit der Garantiedauer und den beiden Links.

So sieht das Label nach dem Klick auf die Kachel aus — unverändert nach amtlicher Vorlage, in Farbe.
Das Label ist modellspezifisch, nicht fahrzeugspezifisch — die amtliche Vorgabe enthält kein Feld für eine Restlaufzeit. Im Shop erscheint es ausschließlich auf der Fahrzeugdetailseite, nicht in der Fahrzeugübersicht und nicht im Checkout; in B2B-Shops wird es gar nicht ausgegeben.
Anders als bei der Gewährleistungsmitteilung erlaubt die Verordnung beim GARAN-Label ausdrücklich ein geschachteltes Format: Das vollständige Label muss beim ersten Klick, Maus-Rollover oder Berühren des Bildschirms erscheinen (Anhang II, Erläuterung 2). Genau so ist die Kachel umgesetzt.
Fahrzeuge ohne Garantie
Greift für ein Fahrzeug keine Garantieregel, entfällt schlicht der Garantie-Abschnitt — sonst ändert sich nichts. Das Fahrzeug bleibt in der Fahrzeugübersicht und auf seiner Detailseite unverändert sichtbar und ist regulär bestellbar.
Die Freischaltung macht die Herstellergarantie nicht zu einer Pflichtangabe je Fahrzeug. Fahrzeuge ohne passende Regel oder ohne hinterlegte Garantiebedingungen werden nicht ausgeblendet, nicht als ungültig markiert und nicht deaktiviert. Sie können das Label also für Ihren Shop freischalten lassen und zunächst nur eine einzelne Marke pflegen — der übrige Bestand verhält sich wie zuvor.
Ohne Label bleibt ein Fahrzeug unter anderem in diesen Fällen:
| Situation | GARAN-Label | Fahrzeug im Shop |
|---|---|---|
| Für die Marke ist keine Regel angelegt | Nein | Unverändert sichtbar und bestellbar |
| Regel vorhanden, aber ohne Garantiebedingungen | Nein | Unverändert sichtbar und bestellbar |
| Zugesagte Garantiedauer von 2 Jahren oder weniger | Nein | Unverändert sichtbar und bestellbar |
| Herstellergarantie des Gebrauchtwagens bereits abgelaufen | Nein | Unverändert sichtbar und bestellbar |
| Gebrauchtwagen ohne Erstzulassung in den Fahrzeugdaten | Nein | Unverändert sichtbar und bestellbar |
| B2B-Shop | Nein, grundsätzlich nicht | Unverändert sichtbar und bestellbar |
Die Garantie wird erst beim Aufruf eines Fahrzeugs ermittelt und nicht am Fahrzeug gespeichert. Sie kann deshalb weder den Fahrzeugimport noch die Gültigkeit oder Sichtbarkeit eines Fahrzeugs beeinflussen — sie entscheidet ausschließlich darüber, ob der Garantie-Abschnitt ausgegeben wird.
Im Kaufvertrag und in der Bestätigungs-E-Mail
Greift für ein Fahrzeug eine Garantieregel, gehen Label und Bedingungen dem Kunden auch auf einem dauerhaften Datenträger zu:
| Wo | Was |
|---|---|
| Kaufvertrag | Eine Seite Garantie mit dem GARAN-Label, Marke, Modell und Garantiedauer sowie den Garantiebedingungen. Ein hochgeladenes Bedingungs-PDF wird direkt dahinter angefügt. |
| Bestätigungs-E-Mail | Der Anhang Garantie.pdf mit derselben Seite, dazu Garantiebedingungen.pdf, wenn Sie ein PDF hochgeladen haben. |
Haben Sie statt eines PDFs nur einen Link auf die Veröffentlichung des Herstellers hinterlegt, steht dieser Link auf der Garantie-Seite — ein eigenes Dokument gibt es dann nicht.
Ist das GARAN-Label für Ihren Shop nicht freigeschaltet oder greift keine Regel, enthalten weder Kaufvertrag noch E-Mail Label oder Bedingungen. Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung liegt dagegen jeder Bestellung bei.
Rechtlicher Hintergrund
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| Richtlinie (EU) 2024/825 | Führt die beiden EU-Label ein. |
| Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 | Gibt Gestaltung und Inhalt verbindlich vor (Anhang II für das GARAN-Label). |
| Art. 246a § 1 EGBGB | Nationale Umsetzung der Informationspflichten im Fernabsatz. |
| § 479 BGB | Pflichtinhalt und Zugänglichkeit von Garantieerklärungen. |
Nicht unter das GARAN-Label fallen von Ihnen selbst gewährte Garantien — etwa Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantien und zugekaufte Garantieprodukte. Das Label ist ausschließlich für Herstellergarantien vorgesehen.
Quellen
Zum Nachlesen, ausschließlich amtliche Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 — verbindliche Vorgaben zu Inhalt und Gestaltung, Anhang II für das GARAN-Label (EUR-Lex)
- Richtlinie (EU) 2024/825 — führt die beiden Label ein (EUR-Lex)
- Richtlinie (EU) 2019/771 — Art. 17 definiert die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers (EUR-Lex)
- § 479 BGB — Pflichtinhalt und Zugänglichkeit von Garantieerklärungen (Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz)
- Art. 246a § 1 EGBGB — nationale Informationspflichten im Fernabsatz (Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz)
- Praktische Leitlinien der EU-Kommission — Auslegung der Verordnung, Rollen von Hersteller und Verkäufer, geschachtelte Anzeige; inkl. der Original-Labeldateien (Generaldirektion Justiz und Verbraucher)
- Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Alles Wissenswerte für Unternehmen — Zusammenfassung der EU-Kommission (Your Europe)
- Commercial guarantee of durability — Ziel des QR-Codes auf dem GARAN-Label (Your Europe)
Verwandte Themen
- EU-Gewährleistungslabel — die verpflichtende Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung, immer aktiv.
- Herstellergarantien verwalten — Garantieregeln und Garantiebedingungen im Admin-Bereich pflegen.