Zum Hauptinhalt springen

Fernabsatz – betreiben Sie ihn oder nicht?

An dieser einen Frage hängen mehrere Pflichten gleichzeitig: das vollständige EnVKV-Label, die Herstellerangaben nach GPSR, das Widerrufsrecht. Sie wird uns regelmäßig gestellt, meist in der Form „Wir verkaufen doch gar nicht online — betrifft uns das trotzdem?". Diese Seite beschreibt, woran die Antwort hängt und wie wir die typischen Fälle einordnen.

Unsere Einschätzung — keine Rechtsberatung

Diese Seite beschreibt, wie wir die Vorgaben im Fahrzeugshop umgesetzt haben, und gibt unsere fachliche Einschätzung wieder. Wir sind keine Rechtsexperten und leisten keine Rechtsberatung. Wie Sie die Anforderungen in Ihrem Shop erfüllen, entscheiden Sie; die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrem Rechtsbeistand.

Was das Gesetz verlangt​

Der Begriff steht im Bürgerlichen Gesetzbuch:

§ 312c Abs. 1 BGB: „Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer […] und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Daraus ergeben sich zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen:

BedingungWas das heißt
1. Ausschließlich aus der FerneWeder bei der Verhandlung noch beim Abschluss gibt es eine persönliche Begegnung. Ein einziges Beratungsgespräch im Autohaus genügt, damit es nicht mehr „ausschließlich" ist.
2. Planmäßig eingerichtetDer Abschluss aus der Ferne ist ein Weg, den Sie anbieten — nicht eine einmalige Ausnahme, die sich zufällig so ergeben hat.

Fernkommunikationsmittel sind dabei alle Wege ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit: Onlineshop, E-Mail, Telefon, Post, elektronische Unterschrift.

Wie wir die häufigen Fälle einschätzen​

Entscheidend ist die tatsächliche Handhabung — nicht, was im Shop eingestellt ist, und auch nicht, was im Kleingedruckten steht.

SituationUnsere EinschätzungWarum
Kunde bestellt vollständig über den ShopFernabsatzVerhandlung und Abschluss laufen komplett online, und der Shop ist genau dafür eingerichtet.
Checkout aus; Anfrage über den Shop, Vertrag wird im Autohaus unterschriebenkein FernabsatzBeim Abschluss stehen sich beide Seiten gegenüber — Bedingung 1 ist nicht erfüllt.
Checkout aus, aber Verträge gehen regelmäßig per E-Mail oder elektronischer Unterschrift rausFernabsatzBeide Bedingungen sind erfüllt. Dass der Shop keinen Kauf-Button hat, ändert daran nichts.
Beratung vor Ort, Unterschrift später per E-Mailkein Fernabsatz„Ausschließlich" bezieht sich auch auf die Verhandlung. Die fand persönlich statt.
Einzelner Kunde kann nicht kommen, ausnahmsweise Abwicklung per Postkein FernabsatzGenau dafür steht die Ausnahme im Gesetz: eine echte Einzelfalllösung ist kein organisiertes Vertriebssystem.
Ein Ausschluss im Fußtext genügt nicht

Ein Satz wie „Dieses Angebot ist vom Fernabsatz ausgeschlossen" ändert nichts, wenn Sie tatsächlich aus der Ferne abschließen. Umgekehrt gilt dasselbe: Der deaktivierte Checkout stellt Sie nicht frei, wenn der Abschluss planmäßig per Mail läuft.

Grenzfälle gibt es reichlich — etwa, ab wann aus wiederholten Ausnahmen ein „organisiertes System" wird. Das ist eine Bewertung, die nur Sie beziehungsweise Ihr Rechtsbeistand vornehmen können.

Wenn Sie den Checkout deaktivieren​

Im Fahrzeugshop lässt sich der Checkout abschalten. Dann ist über den Shop kein Vertragsschluss mehr möglich:

  • Die Schaltfläche „Online reservieren" entfällt auf der Fahrzeugdetailseite — damit gibt es keinen Einstieg mehr in den Checkout.
  • Bestellungen werden zusätzlich serverseitig abgewiesen — der Weg ist also tatsächlich zu und nicht nur ausgeblendet.

Die Wege zur Kontaktaufnahme, zur Probefahrt-Anfrage und zur Inzahlungnahme bleiben bestehen.

Nur über den Support

Diese Einstellung können Sie nicht selbst im Admin-Bereich vornehmen. Wenn Sie den Checkout ab- oder wieder einschalten möchten, melden Sie sich beim Support — über das Kontaktformular.

Damit ist die erste der beiden Bedingungen für Ihren Shop entschärft: Über ihn kommt kein Vertrag zustande. Ob Sie insgesamt außerhalb des Fernabsatzes stehen, entscheidet aber weiterhin Ihre Abwicklung daneben — siehe die Tabelle oben.

Beispiel EnVKV: Bei deaktiviertem Checkout zeigt der Shop kein vollständiges EnVKV-Label mehr an, auch kein selbst hochgeladenes. Die Pflichtwerte zu Verbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse bleiben dagegen bestehen — das ist Werbung und hat mit Fernabsatz nichts zu tun. Warum die Verordnung das so trennt, steht unter EnVKV-Anforderungen.

Was im Fernabsatz zusätzlich gilt​

Liegt Fernabsatz vor, hängen daran mehrere Vorgaben. Jede ist eigenständig dokumentiert:

ThemaWorum es geht
EnVKV-AnforderungenDas vollständige Energielabel auf der Fahrzeugdetailseite.
Produktsicherheit (GPSR)Herstellerkontaktdaten und Produktbild im Online-Angebot.
EU-GewährleistungslabelDie harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung.
WiderrufsbuttonDie elektronische Widerrufsschaltfläche.
BezahlmethodenWelche Zahlungsart wann zu einem Vertragsschluss führt.

Bleiben Fragen offen, hilft das Support-Team weiter — über das Kontaktformular.

Rechtlicher Hintergrund​

RechtsgrundlageInhalt
§ 312c BGBDefiniert den Fernabsatzvertrag und die Ausnahme für Abschlüsse außerhalb eines organisierten Systems.
Art. 246a § 1 EGBGBInformationspflichten, die im Fernabsatz zusätzlich gelten.
§ 312g BGBGewährt bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355.
Anlage 4 Pkw-EnVKVTeil II Nummer 3 knüpft die Label-Pflicht im Internet ausdrücklich an den Fernabsatz.

Quellen​

Zum Nachlesen, ausschließlich amtliche Quellen:

  • § 312c BGB — Begriff des Fernabsatzvertrags (Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz)
  • § 312g BGB — „Dem Verbraucher steht bei […] Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu" (Gesetze im Internet)
  • Art. 246a § 1 EGBGB — Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen (Gesetze im Internet)
  • Anlage 4 Pkw-EnVKV — Teil II Nummer 3 zum Fernabsatz (Gesetze im Internet)

Verwandte Themen​

  • EnVKV-Anforderungen — warum das Energielabel nur im Fernabsatz gefordert ist und welche Werte der Shop dafür braucht.
  • Produktsicherheit (GPSR) — die zweite Vorgabe, die ausdrücklich am Fernabsatz hängt.
  • Bezahlmethoden — welche Zahlungsart zu einem Vertragsschluss im Shop führt.