Zum Hauptinhalt springen

EnVKV – Erforderliche Angaben & Auswirkungen für den Fahrzeugshop

Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist seit dem 23. Februar 2024 in Kraft und legt verbindliche Angabepflichten für Fahrzeughändler im Fernabsatz fest. Diese Seite fasst zusammen, welche Fahrzeuge betroffen sind, welche Werte der Fahrzeugshop dafür benötigt und wie das EnVKV-Label in Ihren Shop kommt.

Unsere Einschätzung — keine Rechtsberatung

Diese Seite beschreibt, wie wir die Vorgaben im Fahrzeugshop umgesetzt haben, und gibt unsere fachliche Einschätzung wieder. Wir sind keine Rechtsexperten und leisten keine Rechtsberatung. Wie Sie die Kennzeichnungspflichten in Ihrem Shop erfüllen, entscheiden Sie — die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrem Rechtsbeistand.

Welche Fahrzeuge betroffen sind​

Die Regelung der Pkw-EnVKV greift bei Pkw, auf die mindestens eines dieser beiden Merkmale zutrifft:

  • weniger als 1.000 km Laufleistung,
  • Erstzulassung liegt nicht länger als 8 Monate zurück.
Nicht betroffen

Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Motorräder fallen nicht unter diese Regelung. Ebenso wenig Pkw, die älter als 8 Monate sind bzw. mehr als 1.000 km aufweisen.

Ob ein Fahrzeug als Pkw oder als Nutzfahrzeug eingestuft wird, entscheidet die Fahrzeugkategorie aus Ihrem Datenexport — siehe PKW/Nutzfahrzeug-Klassifizierung in der Mobile CSV.

Automatische Prüfung und Ausschluss​

Um Ihr Unternehmen vor teuren Abmahnungen zu schützen, filtert das System Fahrzeuge heraus, die die erforderlichen Pflichtangaben nach der EnVKV nicht erfüllen. Fahrzeuge ohne vollständige WLTP-Verbrauchsinformationen werden automatisch aus dem Shop ausgeschlossen.

Keine Ausnahmen von dieser Prüfung

Von diesem Prüfprozess gibt es keine Ausnahmen — weder einzelfallbezogen noch für einzelne Shops. Fehlen die erforderlichen Werte, kann das Fahrzeug nicht online gehen. Der einzige Weg zurück in den Shop ist, die fehlenden Angaben nachzupflegen.

Ein Teil der Angaben ist die Grundlage für alle weiteren Prüfungen. Fehlt eine davon, bricht die Kette ab — das Fahrzeug geht nicht online, weil sich gar nicht mehr feststellen lässt, welche Werte es überhaupt braucht:

Ausschluss-KriteriumWarum das Fahrzeug offline bleibt
Antriebsart nicht feststellbarWelche Pflichtwerte gelten, hängt von der Antriebsart ab (siehe die Tabellen weiter unten). Ist sie aus dem Export nicht bestimmbar, lassen sich alle darauf aufbauenden Prüfungen nicht durchführen. Das gilt auch, wenn als Kraftstoff nur Elektro angegeben ist, das Fahrzeug aber als Plug-in-Hybrid gekennzeichnet ist: Dann fehlt der Kraftstoff des Verbrennungsmotors.
Kraftstoffart nicht feststellbarDasselbe eine Ebene tiefer: Ohne Kraftstoffart ist keine der folgenden Prüfungen möglich.
Kraftstoffart EthanolFür Ethanol veröffentlicht der Bundesanzeiger keine Preisangabe. Ohne diesen Referenzpreis lassen sich die nach EnVKV geforderten Kraftstoffkosten nicht berechnen.
Kraftstoffart Bi-FuelBei Fahrzeugen im Zweistoffbetrieb geht aus dem Export nicht hervor, welcher zweite Kraftstoff gemeint ist. Damit lassen sich weder der Kraftstoff noch dessen Preis und die Energiekosten angeben, die das Label verlangt.

Nach demselben Muster werden Fahrzeuge auch unabhängig von der EnVKV geblockt, wenn die Fahrzeugart (Pkw, Nutzfahrzeug …) nicht bestimmbar ist — sie entscheidet, welche Regeln überhaupt greifen — oder wenn eine Preisangabe fehlt.

Welche Fahrzeuge betroffen sind und aus welchem Grund, sehen Sie im Bericht über ungültige Fahrzeuge — die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu steht unter Warum sind einige meiner Fahrzeuge nicht im Shop online?.

Zwei Bereiche im Shop​

Für die Umsetzung der EnVKV wird im Fahrzeugshop grundsätzlich zwischen zwei Bereichen unterschieden:

  1. Anzeige der Pflichtwerte innerhalb der Fahrzeugangebote — also in der Fahrzeugübersicht (Suchergebnisse) und auf der Fahrzeugdetailseite.
  2. Darstellung des vollständigen Energielabels auf der Fahrzeugdetailseite.

Beide Bereiche haben unterschiedliche Datenanforderungen. Die folgenden Abschnitte listen sie je Antriebsart auf.

1. Pflichtwerte im Fahrzeugangebot​

Für die Darstellung der Werte im Shop verwenden wir ausschließlich Datenfelder, die bereits in Ihrer Fahrzeugverwaltung bereitstehen.

Verbrenner, Erdgas​

Angabe im ShopHerkunft
EnergieverbrauchVerbrauch (kombiniert) nach WLTP
CO₂-EmissionenCO₂-Emissionen (kombiniert) nach WLTP
CO₂-Klassewird automatisch berechnet

Elektro​

Angabe im ShopHerkunft
EnergieverbrauchStromverbrauch (kombiniert) nach WLTP
CO₂-Emissionenautomatisch immer 0
CO₂-Klasseautomatisch immer A

Brennstoffzelle​

Angabe im ShopHerkunft
EnergieverbrauchVerbrauch (kombiniert) nach WLTP
CO₂-Emissionenautomatisch immer 0
CO₂-Klasseautomatisch immer A

Die Verordnung schreibt bei Elektro- und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeugen für die CO₂-Emissionen den Wert „0“ vor. Auf dem Label und bei den Pflichtwerten in Fahrzeugübersicht und Fahrzeugdetailseite steht bei diesen Antriebsarten deshalb immer 0 — auch wenn Ihr Export einen anderen CO₂-Wert enthält.

Plug-in-Hybrid​

Angabe im ShopHerkunft
EnergieverbrauchVerbrauch (gewichtet, kombiniert) nach WLTP
Kombinierter StromverbrauchStromverbrauch nach WLTP (kombiniert)
CO₂-EmissionenCO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert) nach WLTP
Kraftstoffverbrauch bei entladener BatterieVerbrauch (kombiniert) nach WLTP
CO₂-Emissionen bei entladener BatterieCO₂-Emissionen (kombiniert) nach WLTP
CO₂-Klassewird automatisch berechnet
Ihre Aufgaben
  • Prüfen und ergänzen Sie die oben genannten Werte — insbesondere bei Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.
  • Plug-in-Hybride müssen in Ihrem Fahrzeugverwaltungssystem als solche gekennzeichnet sein.

2. Das vollständige EnVKV-Label​

Der Gesetzgeber fordert bei Fernabsatzgeschäften ein vollständiges Energielabel — analog zu dem, welches sich im Fahrzeug selbst befinden muss. Dafür gibt es im Fahrzeugshop zwei Wege.

Warum das Label nur im Fernabsatz gefordert ist​

Die Verordnung kennt für das Label drei verschiedene Situationen, und nur die dritte verlangt es im Internet.

Am Verkaufsort hängt der Hinweis am Fahrzeug (§ 3 Abs. 1). Das betrifft Ihren Shop nicht, denn die Verordnung fasst den Verkaufsort ausdrücklich körperlich:

§ 2 Nr. 12 Pkw-EnVKV: „ist ‚Verkaufsort' ein physischer Ort, an dem neue Personenkraftwagen ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten werden, insbesondere ein Ausstellungsraum oder ein Ausstellungsgelände; als Verkaufsorte gelten auch Handelsmessen […]"

Als Onlinewerbung schuldet eine Website die Pflichtwerte aus Abschnitt 1 — Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse (§ 5 Abs. 2 mit Anlage 4 Teil II). Und zwar früh:

Anlage 4 Teil II Nr. 2 Pkw-EnVKV: „Es ist sicherzustellen, dass dem Werbeempfänger die Angaben […] in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem ihm erstmals Informationen zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, angezeigt werden."

Ein vollständiges Label verlangt diese Stufe nicht.

Im Fernabsatz kommt es hinzu:

Anlage 4 Teil II Nr. 3 Pkw-EnVKV: „Wer als Hersteller oder Händler zum Zweck des Fernabsatzes Modelle neuer Personenkraftwagen im Internet zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing anbietet, muss zusätzlich zu den Angaben nach Nummer 1 die Angaben nach Anlage 1 bei der Beschreibung des Modells […] darstellen. […] Es ist sicherzustellen, dass die Angaben dem Kunden spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem er eine Konfiguration eines konkreten Kraftfahrzeugs abgeschlossen hat."

Zwei Feinheiten daraus sind in der Praxis wichtig:

  • Geschuldet sind die Angaben aus Anlage 1, nicht zwingend das Label als Bild. Die Verordnung stellt aber ausdrücklich klar, dass die Anforderung als erfüllt gilt, wenn das Muster dargestellt wird — deshalb zeigt der Fahrzeugshop das Label.
  • Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer darf in diesem Fall entfallen; die Verordnung nennt sie hier ausdrücklich als „entbehrlich".
Bei deaktiviertem Checkout

Ist der Checkout in Ihrem Shop abgeschaltet, zeigt der Shop kein Label an — auch kein selbst hochgeladenes. Ob Sie damit tatsächlich außerhalb des Fernabsatzes stehen, hängt aber nicht allein an dieser Einstellung: siehe Fernabsatz.

A) Label selbst hochladen​

Im Admin-Bereich finden Sie den Navigationspunkt „EnVKV-Label". Dort laden Sie das Label im PDF-Format unter Eingabe der zugehörigen VIN hoch. Das Label wird anschließend automatisch dem entsprechenden Fahrzeug zugeordnet und auf dessen Fahrzeugdetailseite angezeigt.

B) Label automatisch erstellen lassen​

Kann Ihr Fahrzeugverwaltungssystem alle erforderlichen Werte übermitteln, generieren wir das Energielabel automatisch und zeigen es auf der Fahrzeugdetailseite an. Dafür sind — zusätzlich zu den Pflichtwerten aus Abschnitt 1 — diese Werte nötig:

AntriebsartZusätzlich erforderliche Werte
Verbrenner, Erdgas, BrennstoffzelleHubraum (Ausnahme: Brennstoffzelle), Kraftstoffart, Kraftstoffverbrauch Innenstadt / Stadtrand / Landstraße / Autobahn
ElektroKraftstoffart (= Strom), Stromverbrauch Innenstadt / Stadtrand / Landstraße / Autobahn, elektrische Reichweite
Plug-in-HybridHubraum, Kraftstoffarten (z. B. Hybrid/Benzin), Kraftstoffverbrauch Innenstadt / Stadtrand / Landstraße / Autobahn, Stromverbrauch Innenstadt / Stadtrand / Landstraße / Autobahn, elektrische Reichweite
Alternative Feldbezeichnungen

Stellt Ihr System die Werte für Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn noch nicht bereit, können alternativ die Werte „WLTP Sehr schnell", „WLTP Schnell", „WLTP mittel" und „WLTP langsam" verwendet werden.

Die konkreten Felder in der Mobile CSV​

Arbeiten Sie mit dem Mobile-Extended-Export, sind es die folgenden Felder. Sie müssen jeweils einen Wert größer als null enthalten — ein leeres Feld oder eine Null gilt als nicht gepflegt.

AntriebsartFelderBezeichnung
Verbrenner336 (LY), 337 (LZ), 338 (MA), 339 (MB)Kraftstoffverbrauch Innenstadt, Stadtrand, Landstraße, Autobahn
Elektro520–523 (TA–TD)Stromverbrauch Innenstadt, Stadtrand, Landstraße, Autobahn
Plug-in-Hybrid520–523 (TA–TD) und 524–527 (TE–TH)Stromverbrauch sowie Verbrauch bei entladener Batterie — jeweils Innenstadt, Stadtrand, Landstraße, Autobahn

Fehlt einer dieser Werte, besteht das Fahrzeug die Validierung nicht. Im Bericht über ungültige Fahrzeuge erscheint es dann mit einem Hinweis der Form:

Verbrauch WLTP Innenstadt/Stadtrand/Landstraße/Autobahn (kombiniert) ungültig

Bei Plug-in-Hybriden lautet der Hinweis für die Felder 520–523:

Stromverbrauch WLTP Innenstadt/Stadtrand/Landstraße/Autobahn ungültig

Ergänzen Sie in dem Fall alle für die Antriebsart zutreffenden Felder in Ihrem Fahrzeugverwaltungssystem — danach geht das Fahrzeug mit dem nächsten Import wieder online.

Woher die Daten kommen​

Diese Werte müssen von Ihrem System bereitgestellt werden.

AnbindungStand
Mobile CSVBildet alle erforderlichen Werte vollständig ab — Kunden mit diesem Exportformat können sämtliche Werte für alle oben genannten Antriebsarten übertragen.
Mobile Search APIÜberträgt alle erforderlichen Werte.
API-Schnittstelle Carix / CXOÜberträgt alle erforderlichen Werte.
API-Schnittstelle AudarisÜberträgt alle erforderlichen Werte.
SYSCARALiefert ausschließlich Wohnmobile. Für diese greift die Pkw-EnVKV nicht, deshalb sind dort keine Verbrauchswerte erforderlich.

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugverwaltungssystem diese Felder ebenfalls bereitstellt, und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit Ihrem Anbieter auf.

Wird automatisch berechnet

Alle weiteren Werte wie Kfz-Steuer, CO₂-Kosten und Kraftstoffkosten werden automatisch errechnet und dargestellt. Hier sind keine Angaben Ihrerseits notwendig.

Die Preise auf dem Label veralten jährlich​

Energiekosten, CO₂-Kosten und Kraftfahrzeugsteuer auf dem Label beruhen auf Preisen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jedes Jahr zum 30. Juni neu veröffentlicht. Anlage 1 Teil I Nr. 8 Pkw-EnVKV gibt dazu eine feste Frist vor: Die jeweils aktuellen Angaben sind „spätestens ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres anzuwenden". Auf dem Label steht der zugrunde liegende Jahrgang sichtbar in Klammern — etwa „Jahresdurchschnitt 2025".

Ihr Weg zum LabelWas das für Sie bedeutet
Automatisch erstelltWir pflegen die neuen Werte ein, die Labels werden danach automatisch mit den aktuellen Preisen neu erzeugt. Für Sie fällt nichts an.
Selbst hochgeladenEin hochgeladenes Label wird unverändert so ausgeliefert, wie Sie es hinterlegt haben. Es altert also mit — nach dem 1. Oktober trägt es einen überholten Preisstand.
Wichtig bei selbst hochgeladenen Labels

Laden Sie Ihre Labels selbst hoch, tauschen Sie sie bitte jährlich nach der Veröffentlichung Ende Juni aus, spätestens bis zum 1. Oktober. Wir können das nicht für Sie übernehmen, weil wir den Inhalt Ihrer PDF-Datei nicht verändern.

Ihre Aufgaben im Überblick​

SchrittWas zu tun ist
1. Werte ergänzenAlle notwendigen Werte im Fahrzeugverwaltungssystem pflegen — besonders bei Plug-in-Hybriden.
2. Antriebsart kennzeichnenPlug-in-Hybride im Fahrzeugverwaltungssystem als solche markieren.
3. Label hochladenKönnen Sie die Werte für bestimmte Antriebsarten nicht pflegen, laden Sie das entsprechende Label im Admin-Bereich unter „EnVKV-Label" hoch.
4. Ausschlüsse kontrollierenDen Bericht über ungültige Fahrzeuge prüfen und fehlende Daten nachpflegen.
5. Hochgeladene Labels jährlich erneuernNur wenn Sie Labels selbst hochladen: nach der Veröffentlichung Ende Juni austauschen, spätestens bis zum 1. Oktober. Automatisch erstellte Labels aktualisieren wir.

Bleiben Fragen offen, hilft das Support-Team weiter — über das Kontaktformular.

Quellen​

Zum Nachlesen, ausschließlich amtliche Quellen:

  • Pkw-EnVKV — „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen", die maßgebliche Rechtsgrundlage (Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung — die Novelle, ausgegeben am 22. Februar 2024, in Kraft seit dem 23. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 50)
  • § 1 Pkw-EnVKV — Kennzeichnungspflicht und Definition des „neuen Personenkraftwagens" (Gesetze im Internet)
  • § 2 Pkw-EnVKV — Begriffsbestimmungen; Nummer 12 definiert den Verkaufsort als „physischen Ort" (Gesetze im Internet)
  • § 3 Pkw-EnVKV — Hinweis am Fahrzeug und Aushang am Verkaufsort (Gesetze im Internet)
  • § 5 Pkw-EnVKV — Werbung; Absatz 2 erfasst ausdrücklich Werbung „in elektronischer Form … oder im Internet" (Gesetze im Internet)
  • Anlage 1 Pkw-EnVKV — die verbindlichen Muster des Hinweises (Energielabel) je Antriebsart, inklusive CO₂-Klassen, Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung, prognostizierten CO₂-Kosten und Kfz-Steuer; Teil I Nummer 8 regelt die jährliche Aktualisierung der Preise zum 30. Juni und ihre Anwendung spätestens ab dem 1. Oktober (Gesetze im Internet)
  • Anlage 4 Pkw-EnVKV — Teil II Nummer 3 begründet die Pflicht zum vollständigen Label im Fernabsatz (Gesetze im Internet)
  • Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen — im Auftrag von VDA und VDIK und mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) herausgegeben

Verwandte Themen​