EnVKV – Erforderliche Angaben & Auswirkungen für den Fahrzeugshop
Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist seit dem 23. Februar 2024 in Kraft und legt verbindliche Angabepflichten für Fahrzeughändler im Fernabsatz fest.
Pflichtangaben
Der Fahrzeugshop muss Verbrauchern alle nach EnVKV vorgeschriebenen Verbrauchsdaten gemäß WLTP-Standard bereitstellen, einschließlich der Erstellung eines EnVKV-Labels.
Im Gegensatz zu Mobile.de (das rechtlich keinen Fernabsatz darstellt) sind im Mein Fahrzeugshop vollständige Verbrauchsangaben nach WLTP sowie das EnVKV-Label zwingend erforderlich.
Automatische Sicherheitsprüfung
Die Plattform führt eine automatische Sicherheitsprüfung für EnVKV-relevante Fahrzeuge durch. Fahrzeuge ohne vollständige WLTP-Verbrauchsinformationen werden automatisch aus dem Shop ausgeschlossen. Ausnahmen von diesem Prüfprozess sind nicht möglich.
Auswirkungen
- Fahrzeuge ohne die erforderlichen WLTP-Werte werden nicht gelistet
- Diese Prüfung gilt einheitlich für alle Kunden
- Weitere Informationen finden Sie unter: digital35.de/envkv