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EnVKV – Erforderliche Angaben & Auswirkungen für den Fahrzeugshop

Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist seit dem 23. Februar 2024 in Kraft und legt verbindliche Angabepflichten für Fahrzeughändler im Fernabsatz fest.

Pflichtangaben

Der Fahrzeugshop muss Verbrauchern alle nach EnVKV vorgeschriebenen Verbrauchsdaten gemäß WLTP-Standard bereitstellen, einschließlich der Erstellung eines EnVKV-Labels.

Wichtiger Unterschied

Im Gegensatz zu Mobile.de (das rechtlich keinen Fernabsatz darstellt) sind im Mein Fahrzeugshop vollständige Verbrauchsangaben nach WLTP sowie das EnVKV-Label zwingend erforderlich.

Automatische Sicherheitsprüfung

Die Plattform führt eine automatische Sicherheitsprüfung für EnVKV-relevante Fahrzeuge durch. Fahrzeuge ohne vollständige WLTP-Verbrauchsinformationen werden automatisch aus dem Shop ausgeschlossen. Ausnahmen von diesem Prüfprozess sind nicht möglich.

Auswirkungen

  • Fahrzeuge ohne die erforderlichen WLTP-Werte werden nicht gelistet
  • Diese Prüfung gilt einheitlich für alle Kunden
  • Weitere Informationen finden Sie unter: digital35.de/envkv